Wann eine Wertermittlung sinnvoll ist
Ein Kurzgutachten ist insbesondere sinnvoll, wenn ein angebotener Kaufpreis auf Plausibilität geprüft werden soll, wenn vor einem Verkauf eine realistische Preiseinschätzung benötigt wird, wenn im Rahmen von Scheidung / Trennung, Erbfall oder Vermögensaufteilung eine nachvollziehbare Orientierung gewünscht ist oder wenn eine sonstige fundierte private Entscheidung vorbereitet werden soll.
Was Sie erhalten
Sie erhalten eine kompakte schriftliche Ausarbeitung mit den wesentlichen wertrelevanten Merkmalen der Immobilie und einer nachvollziehbaren Einordnung des Marktwertes.
Berücksichtigt werden insbesondere Lage und Mikrolage, Objektart und Grundstücks- bzw. Wohnungsbezug, Größe, Zuschnitt und Nutzbarkeit, Baujahr und baulicher Zustand, Ausstattungsstandard, Modernisierungen und Instandhaltungszustand, objektspezifische Besonderheiten sowie das aktuelle Marktumfeld.
Je nach Objektart und Aufgabenstellung werden die vorhandenen Unterlagen ausgewertet und die Immobilie vor Ort besichtigt. Ziel ist eine verlässliche, verständliche und für Privatkunden gut nutzbare Wertermittlung.
Für welche Zwecke das Kurzgutachten gedacht ist
Das Kurzgutachten ist für private und außergerichtliche Zwecke bestimmt. Es eignet sich als fundierte Entscheidungsgrundlage im persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Zusammenhang, wenn eine belastbare Wertermittlung gewünscht ist, ohne dass ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich wird.
Was ein Kurzgutachten nicht ersetzt
Ein Kurzgutachten ersetzt kein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, wenn eine Verwendung gegenüber Gerichten, Behörden oder in besonderen steuerlichen Verfahren erforderlich ist. In einem ersten Gespräch lässt sich in der Regel schnell klären, welche Form der Wertermittlung für den jeweiligen Anlass passend ist.
Ihr Vorteil
Sie beauftragen keine anonyme Plattform und kein schematisiertes Schnellprodukt, sondern die persönliche Bearbeitung durch einen erfahrenen Architekten und Sachverständigen für Immobilienwertermittlung.
Die Wertermittlung erfolgt mit fachlicher Sorgfalt, nachvollziehbarer Methodik und dem Anspruch, eine seriöse und verständliche Grundlage für Ihre Entscheidung zu geben.
Peter Gründer ist Mitglied der DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft). Die entsprechend fachliche Anerkennung und die persönliche Bearbeitung jedes Auftrags unterstreichen den Qualitätsanspruch dieser Leistung.